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DAST-Richtlinie 022

Feuerverzinken von tragenden Stahlkonstruktionen

Mit dieser Richtlinie wurde ein um­fassendes Regelwerk für die Planung, die Herstellung und das Feuerverzinken von tragenden Stahlkonstruktionen erarbeitet und im Dezember 2009 in die Bauregelliste aufgenommen. Diese Richtlinie stellt somit ergänzend zu den weiteren bereits geltenden Regel­werken (DIN EN ISO 1461 und DIN EN ISO 14713) den neuen Stand der Technik dar und ist in Deutschland verbindliche Vertrags- und Ausführungsgrundlage für alle feuerverzinkten Bauprodukte nach der Bauregelliste, d. h. für alle tragenden feuerverzinkten Bauteile. 

Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Sie ist an den Planer, Hersteller und Verzinker gerichtet und behandelt Maßnahmen, mit denen Einbußen der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit durch Rissbildung beim Verzinkungsprozess verhindert wer­den sollen. Die DASt-Richtlinie 022 gilt für die Stahlsorten S235, S275, S355, S420, S450 und S460 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219 gültig.

Sowohl der Stahlbauer als auch der Feuerverzinker müssen bestätigen, dass Ihrer­seits die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 eingehalten werden. Der Stahlbauer hat dies gegenüber dem Feuerverzinker über eine Bestellspezifikation zu dokumentieren. Der Feuerverzinker bestätigt die Einhaltung der DASt-Richtlinie 022 durch die Ver­gabe eines Ü-Zeichens auf dem Lieferschein der feuerverzinkten Stahlbauteile.  Deshalb dürfen nach der DASt-Richtlinie 022 nur noch diejenigen Feuerverzinkereien Bauteile gemäß Bauregelliste verzinken, die ein Ü-Zeichen gemäß ÜZ-Verfahren (Übereinstimmungszertifikat durch eine aner­kannte Zertifizierungsstelle auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung) erworben haben.

Es dürfen nur noch feuerverzinkte Bauprodukte, d. h. tragende feuerverzinkte Stahl­bauteile, in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, die die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 erfüllen.

Um Sie zu unterstützen, haben wir einige Hilfsmittel entwickelt, die Ihnen die Umsetzung der DASt-Richtlinie 022 erleichtern. Wir stellen Ihnen diese Werkzeuge auf dieser Seite vor. Wenn Sie Interesse daran haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das in Ihrer Nähe befindliche WIEGEL-Werk, das sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen wird.

Soweit Ihrerseits als Planer oder Stahlbauer weitergehende Fragen zur DASt-Richtlinie und deren Umsetzung bestehen, sind wir gerne dazu bereit, diese mit Ihnen zu erörtern.



Hilfsmittel für die Umsetzung der DASt-Richtlinie 022

Werkzeugordner komplett
Dieser Sammelordner enthält sämtliche Informationen und Einstufungshilfen zur DASt-Richtlinie 022




Datenschieber
Ist ein einfaches Werkzeug zur manuellen Einstufung der Detailklassen A, B und C in Vertrauenszone 1, 2 oder 3




Elektronischer Assistent VERTRAUENSSACHE
Dieser Assistent gibt die Möglichkeit, die Einstufung durch manuelle Eingabe der Bauteile vorzunehmen, aber auch arbeitssparend die Bauteile aus der Planungssoftware des Konstrukteurs zu importieren. Dies geschieht über eine universelle sog. DSTV-Schnittstelle. Wahlweise können zum Schluss Bestellspezifikationen in Form eines Auszugs oder einer kompletten Stückliste, aber auch weitere Formulare gedruckt werden. 




Einstufungstableau DIN A4 oder DIN A3
Die Diagramme in den Formaten DINA 4 und DINA 3 veranschaulichen die Einstufungssystematik und beantworten einzelne EInstufungsfragen




Konstruktionsdetails 3D
Die Broschüre stellt die gängigsten Details übersichtlich dar und gibt Hinweise zum verzinkungsgerechten Konstruieren




Merkblatt

Das Merkblatt gibt einen Überblick über den Ablauf eines "DASt-Auftages"




Wenn Sie Interesse an unseren Hilfsmitteln haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das in Ihrer Nähe befindliche WIEGEL-Werk, das sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen wird.


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